Presserecht
Im Presserecht übernehmen wir die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen aus Persönlichkeitsschutzrechten, insbesondere von Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Dabei umfasst unsere Beratung auch urheber- und verlagsrechtliche Bezüge des Presserechts, auch im Bereich der Online-Medien.
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