Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

BAG, Urt. vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10

Der für Sonderzahlungen zuständige 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden kann.

Der Klägerin wurde mit Schreiben vom 23.11.2009 zum 31.12.2009 wirksam gekündigt. Nun verlangte die Arbeitnehmerin noch Zahlung des Weihnachtgeldes 2009.  Der Arbeitsvertrag sah vor, dass der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung des Weihnachtsgeldes gekündigt sei.

Anders als die Vorinstanzen hielt das BAG die Klausel für wirksam, da sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpfte. Anders kann dies sein, wenn das Weihnachtsgeld etwa auch besondere Leistungen belohnen soll.

Da die Kündigung kurz vor dem Auszahlungszeitpunkt erfolgte, war sie aber möglicherweise treuwidrig. Das BAG hat daher den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückverwiesen.

Hinweis: Möchte der Arbeitgeber den Anspruch auf eine Sonderzahlung unter den Vorbehalt des ungekündigten Fortbestands des Arbeitsverhältnisses stellen, so ist auf die rechtssichere Formulierung zu achten. Knüpft eine wirksame Klausel hieran an, sollte – um den Anschein der Treuwidrigkeit zu vermeiden – eine Kündigung nicht zeitnah vor dem Auszahlungszeitpunkt erfolgen.

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