Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank möglich
BGH, Urt. v. 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Forderungen aus Darlehensverträgen auch an Nichtbanken abgetreten werden können. Bereits mit Urteil vom 14.07.1966 stellte der BGH fest, dass die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis bzw. deren Fehlen keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Darlehensvertrages selbst hat. Mit seinem Urteil vom 19.04.2011 knüpft er an diese Überlegungen an und erklärt, dass dies erst recht für die Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung gelten müsse.
Praxistipp: Vor Abschluss eines Darlehensvertrages sollte man sich genau überlegen, welchen Vertragspartner man wählt und im Darlehensvertrag enthaltene Regelungen zur Abtretung der Darlehensforderung prüfen.
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