Keine Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos

BGH, Urt. v. 07.06.2011 - XI ZR 388/10

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken auseinandergesetzt. In seinem Urteil gelangt er zu dem Ergebnis, dass Banken nicht berechtigt sind, monatliche Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos zu verlangen. Jedenfalls ist eine Klausel in den AGB der Banken, die diese berechtigt, für das Führen von Darlehenskonten monatliche Gebühren zu verlangen, unwirksam. Die Bank erbringe diese Leistungen im eigenen Interesse, so dass es den Kunden unangemessen benachteilige, wenn mit einer Klausel wie dieser von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abgewichen wird.

Praxistipp: Prüfen Sie die Abrechnungen Ihrer Darlehenskonten darauf, ob auch diese (unberechtigterweise) Gebühren für die Kontoführung enthalten.

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