Richter als Patient des Behandlers

OLG Bremen, Beschl. v. 12.01.2012 – 5 W 36/11

War oder ist eine Partei als Arzt des für den Prozess zuständigen Richters tätig, so stellt dies in aller Regel einen Umstand dar, der die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Bremen.

Jede ärztliche Behandlung basiert nach Ansicht des OLG Bremen auf einem besonderen Vertrauensverhältnis, von einmaligen und wenig bedeutsamen kleineren Maßnahmen abgesehen. Es bestünden damit objektive Gründe, dass der Richter nicht über die notwendige Neutralität für eine ordnungsgemäße Prozessführung verfügt. Einem Ablehnungsantrag gegen den Richter sei daher zu entsprechen.

Praxishinweis: Ein Arzt darf von sich aus ein Arzt-Patienten-Verhältnis im Prozess nicht ohne weiteres offen legen. Zu beachten ist die ärztliche Schweigepflicht!

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