Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

BFH, Urt. v. 14.03.2012 - XI R 33/09

Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun im vorgenannten Urteil festgestellt, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist.

Dies gilt allerdings nicht ausnahmslos: Der BFH hat nämlich im gleichen Urteil entschieden, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Antrag weiterhin in Papierform übermittelt werden darf, wenn die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

Praxishinweis: Bei einem für Sie unzumutbaren Aufwand sollten Sie die Möglichkeit eines Antrags beim Finanzamt prüfen.

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