Selbstanzeige ist zu empfehlen

Am 27.10.2010 wurde das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, durch das der Informationsaustausch zwischen beiden Staaten intensiviert wird. Deutschland kann Informationen von der Schweiz jetzt schon bei dem Verdacht einer Steuerhinterziehung anfordern. Vor Abschluss des DBA gab die Schweiz solche Informationen nur bei Verdacht auf Steuerbetrug weiter.

Die in den Medien vielfach erwähnte Abgeltungsteuer auf Altvermögen wurde – entgegen häufiger Annahmen – gerade noch nicht beschlossen. Die Verhandlungen hierüber sollen erst Anfang 2011 wieder aufgenommen werden. Bis zu ihrem Abschluss besteht also in diesem Punkt Rechtsunsicherheit.

Mit Rücksicht auf diese Unsicherheit ist eine Selbstanzeige noch immer zu empfehlen. Die ohnehin wegen diverser sich im Umlauf befindlicher Daten-CD’s bestehende Entdeckungsgefahr ist durch die erleichterte Informationsbeschaffung des deutschen Fiskus weiter gestiegen.

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