Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet- Weg frei für die elektronische Rechnungsstellung
Am 23.09.2011 haben nun der Bundestag als auch der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Zuvor war die zweijährige Einkommensteuererklärung, an der die Verabschiedung zunächst gescheitert war, gestrichen worden. Die Regelungen zu den elektronischen Rechnungen sind aber unverändert geblieben. Sie treten damit rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft.
Danach entfällt nun der Zwang, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten Signatur zu versehen oder mittels eines bestimmten technischen Verfahrens zu versenden. Nach der Neuregelung kann damit die Übermittlung einer Rechnung als bloße e-Mail ausreichend sein. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechnungsempfänger durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren die Rechnung auf Korrektheit – auch in Bezug auf die Kontoverbindung – überprüft und sicherstellt, dass die elektronische Rechnung während des Zeitraums der Aufbewahrung unversehrt bleibt.
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