Keine Vereinfachung elektronischer Rechnungen ab dem 01.07.2011

Berlin, 08.07.2011

Die Bundesregierung hatte zuletzt den Gesetzesentwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich nachgebessert. Der Gesetzesentwurf sah unter anderem Erleichterungen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen vor, die auf einer Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG beruhten.

Nach dem Regierungsentwurf sollte der Zwang, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten Signatur zu versehen oder mittels eines bestimmten technischen Verfahrens zu versenden, entfallen. Nach der Neuregelung wäre damit die Übermittlung einer Rechnung als bloße e-Mail ausreichend gewesen, sofern der Rechnungsempfänger durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren die Rechnung auf Korrektheit – auch in Bezug auf die Kontoverbindung – überprüft und sichergestellt hätte, dass die elektronische Rechnung während des Zeitraums der Aufbewahrung unversehrt bleibt.

Die Neuregelung sollte für Rechnungen über solche Umsätze gelten, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden. Jedoch stimmte der Bundesrat am 08.07.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz nicht zu. Er rief auch nicht den Vermittlungsausschuss an. Das könnte nun der Deutsche Bundestag tun, um den Gesetzesentwurf weiter voranzubringen. Vorläufig besteht aber weiterhin die Pflicht zur Nutzung von qualifizierten elektronischen Signaturen oder EDI bei elektronischen Rechnungen.

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